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AK Siedlungsentwicklung - Teil 2

Strukturbaustein „Wohnungsbauentwicklung“

Die gemäß Landesplanung in den Ordnungsräumen und in den ländlichen Räumen zu beachtenden Wohnungsbauquoten und der vorgegebene Planungszeitraum erlauben den Gemeinden des Barkauer Landes angesichts der dort gegebenen Gemeindegrößen weder eine auf die Einzelgemeinde bezogene sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Siedlungsentwicklung noch erlauben sie die Realisierung der o.a. regionalen Zielvorstellungen. Unter den gegebenen demografischen Rahmenbedingungen ist damit sogar der Erhalt der mühsam unter Einsatz von Gemeinde- und Fördermitteln entwickelten Versorgungstrukturen gefährdet.
Die Gemeinden des Barkauer Landes fordern daher eine an ihren konkreten Entwicklungszielen orientierte Wohnungsbauquotierung. Ziele und in der Folge auch das regionsspezifische Wohnungsbaukontingent sollen zwischen Barkauer Land und Landes- bzw. Regionalplanung abgestimmt werden. Die Regionsgemeinden wollen dann an ihrem Entwicklungsziel orientiert über die Verteilung der Gesamtkontingente auf einzelne Gemeinden entscheiden.

Strukturbaustein „Ausbau der B 404 zur A 21“

Der Ausbau der B 404 zur A 21 ist Anlass und zentrales Element der regionalen Entwicklungsbemühungen zugleich. Die Gemeinden des Barkauer Landes haben die Ausbaunotwendigkeit der B 404 zur A 21 akzeptiert und in intensiven Auseinandersetzungen mit den planenden Landes- und Bundesbehörden ein Ausbaukonzeptes durchgesetzt, dass auch den o.a. Zielen der regionalen Entwicklung gerecht werden kann.

Nach diesem Konzept wird die B 404 zwischen Stolpe und Kiel durch Anlagern von zwei weiteren Fahrspuren zur A 21 ausgebaut. Im Barkauer Land selbst sorgen Anschlussstellen südlich Nettelsee und auf Höhe Klein Barkau für die überregionale verkehrliche Verflechtung. Zum Ausbaukonzept gehört nunmehr auch eine parallel zur Autobahn geplante Ortsverbindungsstrecke. Diese erhält als Lebensader des Barkauer Landes die kurzwegige Verbindung der Orte untereinander und stellt als ortsnah geführte ÖPNV-Trasse die Anbindung an das Oberzentrum Kiel sicher.

Folgen Sie hier dem Link zur Fotogalerie "Ausbau der B404 zur A21"

Strukturbaustein „Siedlungsachse“

Mit dem Ausbau der B 404 zur A 21 nach dem o.a. Konzept ergeben sich hervorragende Voraussetzungen für die Ausbildung einer Siedlungsachse als tragendes Strukturelement der regionalen Entwicklungsbemühungen.

Sie wäre aus den Siedlungskernen und Siedlungsmöglichkeiten der Barkauer Land Gemeinden Boksee, Klein Barkau, Kirchbarkau, Warnau und Nettelsee und den A 21-nahen Siedlungsbereichen auf Kieler Stadtgebiet zu entwickeln. Die punktaxial angeordneten Siedlungsgebiete wären dabei auf das Oberzentrum Kiel ausgerichtet und über die Ortsverbindungsstraße und den dort geführten ÖPNV hervorragend untereinander verbunden und an Kiel angebunden.

Achsenschwerpunkt ist nach Stand der Dinge der Bereich Kirchbarkau/Klein Barkau. Er ist Zentrum der Wohnbauflächenentwicklung und Standort der für attraktive Siedlungsstrukturen erforderlichen Infrastruktur.

Die Achsenkerne Boksee, Warnau und Nettelsee verfügen über weitere, für die siedlungsstrukturelle Entwicklung erforderliche Flächenpotentiale. 
Innerhalb der Siedlungsachse sind Achsenschwerpunkt und Achsenkerne durch Grünzäsuren gegliedert; zusammenhängende landschaftliche Freiräume werden dabei erhalten und bleiben vernetzt.

Strukturbaustein „Interkommunales Gewerbegebiet“

Im Zuge des B 404- Ausbaus und vor dem Hintergrund der Auslagerung nicht Ortskern verträglicher Gewerbebetriebe ist im Bereich der A 21-Anschlussstelle auf Höhe Klein Barkau die Einrichtung eines interkommunales Gewerbegebiets in der Diskussion. Zur Verbesserung des ortsnahen Arbeitsplatzangebotes könnten hier auch wegen fehlender Möglichkeiten in Kiel und Wankendorf/Stolpe auf der Achse Kiel – Hamburg bestehende Bedarfe befriedigt werden.
Das Gebiet liegt auf der Siedlungsachse im Achsenschwerpunkt Kirchbarkau / Klein Barkau. Es ist hervorragend über die geplante A 21 und Landesstraßen an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Die regionsinterne Verknüpfung erfolgt über bestehende Landesstraßen, über die A 21-parallel geplante Ortsverbindungsstrecke und das bestehende nachgeordnete Verkehrsnetz. Das Gebiet ist über die Buslinie Kiel-Bad Segeberg-Kiel hervorragend mit dem ÖPNV erreichbar.
Im Zuge der A 21 Planfeststellung im Abschnitt Klein Barkau bis Kiel prüfen die Barkauer 
Land-Gemeinden zur Zeit in diesem Bereich Erschließungsoptionen für Gewerbeflächen und von ihnen geforderte P+R/B+R Anlagen.

Weitere Strukturbausteine

Das Struktur- und Entwicklungskonzept soll stetig um Aussagen zu weiteren, für die regionale Entwicklung bedeutsamen Strukturbausteinen ergänzt werden. Dies soll unter der Federführung des Bürgervereines Barkauer Land und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Barkauer Land-Gemeinden erfolgen.

Auszug aus Text von: Wulf Riethausen / AK Siedlungsentwicklung

 

Protokolle aus dem Arbeitskreis Siedlungsentwicklung finden Sie Hier 

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