Unser Dorfgemeinschaftshaus
In den 90-er Jahren entstand als Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses das Dorfhaus für die Kirchbarkauer Bürger. Zwei Räume, davon einer mit Tresen, eine perfekt ausgerüstete Küche mit Abstellraum, eine Eingangsdiele mit Garderobe und zwei Toilettenräume stehen zur Verfügung. Durch mobile Trennwände können Einzelräume oder sogar eine große Erweiterung des Raumangebots geschaffen werden, indem der Gemeinschaftsraum der Feuerwehr einbezogen wird.
Die Gemeinschaftsräume der Gemeinde Kirchbarkau stehen für gemeinnützige und private Zwecke den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Organisationen und Parteien nach Maßgabe einer Benutzerordnung zur Verfügung. Für die Benutzung werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Der Bürgermeister kann darüber hinaus weitere Nutzungsberechtigte allgemein oder im Einzelfall erlassen. Vereinbarungen über die Nutzung der Räume des Feuerwehrgerätehauses sind mit der Freiwilligen Feuerwehr gesondert zu treffen. Genaueres regelt die Benutzungssatzung.
Folgende Gebühren werden für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde erhoben:
Für die Raummiete am Wochenende 80,00 Euro und für einen Einzeltag unter der Woche 40,00 Euro.
Gebührenfrei sind Veranstaltungen der Gemeindevertretung, der Feuerwehr, der Kirche sowie der örtlichen Vereine und politischen Parteien, Veranstaltungen die sozialer Art sind und/oder kulturellen gemeinnützigen Zwecken dienen.
Für Personen aus anderen Gemeinden besteht grundsätzlich Gebührenpflicht:
Für die Räumlichkeiten am Wochenende 210,00 Euro und für einen Einzeltag unter der Woche 105,00 Euro.8
Genauere Einzelheiten kann man der Gebührensatzung entnehmen!
Der monatliche Kalender Belegungspläne 11+12-2024 zeigt die Auslastung der Räume des Dorfhauses durch regelmäßige Veranstaltungen und enthält auch angemeldete private Veranstaltungen sowie Sitzungen oder sonstige Versammlungen der Gemeindevertretung. Sollten Sie an einer eigenen Veranstaltung in diesen Räumen interessiert sein, können Sie Ihre Buchungsabsicht beim anmelden.